Mitgliedsbestimmungen

1.1.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Ausübung des Karatesports eine gesunde Konstitution (insbesondere des Herz-Kreislauf-Systems) erfordert, anderenfalls mit möglicherweise schweren gesundheitlichen Konsequenzen zu rechnen ist. Ich verpflichte mich daher, binnen drei Monaten durch einen Arzt meine gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Karatesports überprüfen zu lassen und eine entsprechende Bestätigung darüber, unaufgefordert dem Vereinsobmann (oder Trainer) zu übergeben. Sollte ich vor diesem Gesundheits-Check am Training teilnehmen, so geschieht dies in Kenntnis aller damit verbundenen Risiken sowie einzig und allein auf meine eigene Gefahr.

1.2.

Weiters nehme ich zur Kenntnis, dass es bei der Ausübung des Karatesports auch trotz Wahrung aller Sorgfalt zu Verletzungen kommen kann. Ich anerkenne dieses Risiko, das ich mit meiner Teilnahme am Training und an Wettkämpfen eingehe, sofern etwaige Verletzungen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Ich verzichte hiermit auf alle Ansprüche daraus gegen den Verein, dessen Funktionäre, Trainer und sonstige Beteiligte. Ausgenommen sind solche Ansprüche, für die dem Grunde und der Höhe nach eine Deckung durch eine Versicherung besteht.

2.1.

Mir ist bewusst, dass die technischen Fertigkeiten und Fähigkeiten, die im Training vermittelt werden, bei echter Anwendung schwerste Verletzungen verursachen können. Ich verpflichte mich daher, diese im Training erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten nur im Rahmen der Ausübung des Karatesports und gegen andere Personen nur im Notfall, nur in Einhaltung der Gesetze und darüber hinaus mit aller gebotenen Zurückhaltung anzuwenden. Über die einschlägigen Gesetze (insbesondere die Notwehr betreffend) werde ich mich umgehend informieren.

3.1.

Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten vom Verein EDV-unterstützt gespeichert und verarbeitet, sowie nur für verbandsinterne Zwecke auch an den Landesfachverband und den ÖKB als österreichischem Fachverband für Karate weitergegeben werden dürfen.

4.1.

Die Teilnahme an einem einmaligen Probetraining ist für Neueinsteiger (=AnfängerInnen) kostenlos! Ohne Mitgliedschaft ist ab der zweiten Einheit ein Trainingsentgelt von derzeit 4 €/Einheit (max. drei Einheiten) zu begleichen. Bereits Kampfsporterfahrene können nur gegen dieses Entgelt mittrainieren. Danach tritt man automatisch als Mitglied in den Verein ein und hat ein entsprechendes Anmeldeformular auszufüllen.

5.1.

Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Minderjährige benötigen überdies eine Einverständniserklärung durch den oder die Erziehungsberechtigten bei deren Abwesenheit.